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Kinderausweise oder Eintragungen der Kinder im elterlichen Reisepass
werden in Thailand nicht anerkannt.
Vor der Landung in Thailand werden von den Flugbegleitern eine
Einreisekarte ausgehändigt. Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu
vermeiden,
sollte diese Karte vollständig ausfüllt werden. Sie wird bei der
Passkontrolle genau überprüft. Bei einem Verlust dieser Karte ist zu
empfehlen,
rechtzeitig vor der Abreise ,das Immigration Büro aufzusuchen.Diese
Karte wird bei der Einreise in den Pass eingeheftet.
Auch in Thailand wird das Gepäck stichprobenweise überprüft. Sie sind verpflichtet zu verzollende Ware, wie überall auf der Welt anzugeben. | ||
Ausstellung: | Stempel bei der Einreise nach Thailand | |
Voraussetzung: | Bürger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz benötigen ein Rückflug- oder Weiterflugticket.
Reisepass muss mindestens noch 6 Monate Jahr gültig,Kinderpässe werden nicht anerkannt | |
Aufenthaltsdauer: | 30 Tage | |
Verlängerung: | 1 x 7 Tage | |
Mehrfacheinreise: | insgesamt 3 x 30 Tage innerhalb von 180 Tagen | |
Arbeitsaufnahme: | strikt verboten! | |
Touristen-Visa: |
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Ausstellung: |
es ist nur in den Botschaften und Konsulaten außerhalb von Thailands möglich | |
Voraussetzung: | Rückflug- oder Weiterflugticket nötig,
Reisepass mindestens noch 6 Monate Jahr gültig, Kinderpässe werden nicht anerkannt | |
Aufenthaltsdauer: | 60 Tage (je. Einreise) | |
Verlängerung: | 1 x 30 Tage | |
Mehrfacheinreise: | zweimalig oder dreimalig, entsprechend beantragen | |
Arbeitsaufnahme: | strikt verboten! | |
Non-Immigrant-90 Tage-Visa: |
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Type O: | mit einer Thai verheiratet, Rentner, über 50 Jahre alt | |
Type B: | Geschäftsleute, Unternehmer, Berufstätige... | |
Ausstellung: | nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands | |
Aufenthaltsdauer: | 90 Tage (je Einreise) | |
Verlängerung: | 1 x 14 Tage | |
Mehrfacheinreise: | als „Multiple Entry Visa“ beantragen | |
Arbeitsaufnahme: | Nur in Verbindung mit einer Arbeitsgenehmigung | |
Das oben aufgeführte, außerhalb von Thailand
ausgestellte Non-Immigrant-90 Tage-Visa kann jährlich in Thailand
verlängert werden.
Dann entfallen die lästigen, ständigen Visareisen ins benachbarte
Ausland. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, je nach Lebenslage: z.B. wenn der Ehegatte die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt Type O-B | ||
Ausstellung: | nur Immigration Office Thailand | |
Einreise mit Non-Immigrant-Visa: |
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Aufenthaltsdauer: | 1 Jahr | |
Verlängerung: | jährlich vorher unbedingt Re-Entry Permit beantragen, sonst verfällt Visum, Gebühren: 1900 Baht Für Leute ab einem Alter von 50 Jahren (z.B. Rentner) Type O-A: | |
Ausstellung: | nur Immigration Office Thailand | |
Voraussetzung: |
Bankguthaben in Thailand ab 800 000 Baht, bei Antragstellung schon 3
Monate auf dem Konto, es muss jederzeit verfügbar sein, also darf nicht
festgelegt sein oder Einkommen von mindestens 65 000 Baht/Monat Eine niedrigere Rente kann mit einem entsprechenden Bankguthaben ausgeglichen werden. Für weitere ausländische Familienangehörigen werden keine separate finanzielle Anforderungen gestellt. So braucht z.B. ein Ausländerehepaar gemeinsam nur ein Konto mit 800 000 Baht bzw. nur ein Einkommen von 65 000 Baht/Monat nachzuweisen. (für Antragsteller früherer Jahre bleibt alles unverändert) | |
Aufenthaltsdauer: | 1 Jahr | |
Verlängerung: | jährlich | |
Ausreise aus Thailand: |
vorher unbedingt Re-Entry Permit beantragen, sonst verfällt Visum, Gebühren: 1900 Baht Für Geschäftsleute, Unternehmer, Berufstätige... | |
Type B: |
Non-Immigrant Visa “B” - (business and work) Tree-Year Non-Immigrant Visa “B” (Business only) Dieses Visum erlaubt dem Ausländer für geschäftliche Zwecke, Thailand innerhalb von 3 Jahren beliebig oft, für jeweils max. 90 Tage zu besuchen. Eine Arbeitsaufnahme ist untersagt. Thai Longstay Managment Förderprogramm um wohlhabende Pensionäre für einen längeren Aufenthalt in Thailand zu begeistern. Von der Hilfestellung bei der Einreise und der Visabeantragung, bis zu diversen Vergünstigungen in vielen Geschäften, Urlaubsdomizielen und Gesundheitseinrichtungen reichen die Privilegien dieses Programmes. Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung) | |
Ausstellung: |
nur bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Bangkok. Bangkok, Soi Suan Plu, Sathorn District, Bangkok 10120 Sektion 1, Sub Division 1, Immigration Division 1 Zimmer 301, Tel. (02) 2373117 oder 2873101 Jährlich wird neu ein Abgabezeitpunkt für die Beantragung festgelegt. | |
Voraussetzung: |
Nach 3 erteilten Jahresvisa kann ein Residence Permit beantragt werden. | |
Aufenthaltsdauer: | dauerhaft | |
Ausreise aus Thailand: | "Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Dauer-Visum) | |
Gebühren: |
1) 7600 Baht für Beantragung (wird bei Ablehnung nicht erstattet) 2) nach positivem Bescheid: 191 400 Baht bzw. 95 700 Baht wenn mit Thai verheiratet Meldepflicht Muster Auch Inhaber eines Jahresvisums, müssen sich alle 90 Tage auf der Immigration melden und ein Meldeformular ausfüllen. Eine Nichtbeachtung kann hohe Strafen nach sich ziehen. Ausländer, die privat bei Freunden oder Verwandten eine Unterkunft finden, sollten unbedingt daran denken, sich unverzüglich bei der Immigration anzumelden. Bei Touristen übernimmt dies das jeweilige Hotel. Wer privat übernachtet muss selber für die Meldung beim Immigration Office sorgen. Re-Entry Permit Muster Besitzer eines Jahresvisa müssen vor einer Ausreise ein “Re-Entry Permit” beantragen. Ohne diese Beantragung verfällt das Jahresvisa. Gebühren: 1000 Baht, Mehrfacheinreise 3800 Baht | |
Wichtiger Hinweis: |
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Bei Einreise unbedingt Stempel kontrollieren Kontrollieren Sie unbedingt direkt bei der Passkontrolle den soeben eingefügten Stempel. Zu diesem Zeitpunkt sind Fehler noch problemlos abzuändern. Wenn zum Beispiel bei einem Non-Immigrant-Visa irrtümlich nur ein 60 Tage Stempel eingesetzt wurde, ist später mit Scherereien zu rechnen. | ||
Overstay: |
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Vermeiden Sie unbedingt die Aufenthaltsdauer
Ihres Visums zu überschreiten. Ein einzelner Tag wird bei der Ausreise
evtl. noch toleriert.
Für jeden überschrittenen Tag wird, bei der Ausreise, eine Gebühr von
500 Baht fällig. Mitte März 2006 wurde diese Strafe
von 200 auf 500 Baht erhöht. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht, der
bei späteren Visaanträgen zu Problemen führen kann.
Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle mit abgelaufenem Visum angetroffen
werden, können Sie mit Haft und Abschiebung rechnen.
Längerfristige Überschreitungen führen zu hohen Geldstrafen bzw.
Haftstrafen. | ||
Umgangsformen: |
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Bei allen Behördengängen sind korrekte Kleidung und ein freundlicher Umgangston anzuraten. | ||
Krankheit: |
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Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind die
Laufzeit Ihres Visums einzuhalten, müssen Sie ein ärztliches Attest
vorweisen.
Bescheinigungen von staatlichen Krankenhäusern werden von der
Ausländerbehörde anerkannt. Bei Privatkliniken wird gegebenenfalls eine
Bestätigung durch eine staatliche Klinik gefordert.
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Interessante Links: |
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Pattaya Immigration Bureau http://www.pattaya-immigration.org/index.php?lang=EN Formulare Download: http://www.pattaya-immigration.org/download.php?lang=EN Ministry of Foreign Affairs, Kingdom of Thailand: http://www.mfa.go.th/web/12.php(englisch) Questions & Answers on Thai Visa http://www.mfa.go.th/web/2482.php?id=2649 Königlich Thailändische Botschaft in Berlin: http://www.thaiembassy.de/VisaD.htm(deutsch) Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © Volkmar Schöne |