Visa für Thailand



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Kinderausweise oder Eintragungen der Kinder im elterlichen Reisepass werden in Thailand nicht anerkannt. Vor der Landung in Thailand werden von den Flugbegleitern eine Einreisekarte ausgehändigt. Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte diese Karte vollständig ausfüllt werden. Sie wird bei der Passkontrolle genau überprüft. Bei einem Verlust dieser Karte ist zu empfehlen, rechtzeitig vor der Abreise ,das Immigration Büro aufzusuchen.Diese Karte wird bei der Einreise in den Pass eingeheftet.
Auch in Thailand wird das Gepäck stichprobenweise überprüft. Sie sind verpflichtet zu verzollende Ware, wie überall auf der Welt anzugeben.

Ausstellung:


Stempel bei der Einreise nach Thailand

Voraussetzung:

Bürger aus Deutschland, Österreich, der Schweiz benötigen ein Rückflug- oder Weiterflugticket.
Reisepass muss mindestens noch 6 Monate Jahr gültig,Kinderpässe werden nicht anerkannt

Aufenthaltsdauer:

30 Tage

Verlängerung:

1 x 7 Tage

Mehrfacheinreise:

insgesamt 3 x 30 Tage innerhalb von 180 Tagen

Arbeitsaufnahme:

strikt verboten!

Touristen-Visa:

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Ausstellung:

es ist nur in den Botschaften und Konsulaten außerhalb von Thailands möglich

Voraussetzung:

Rückflug- oder Weiterflugticket nötig, Reisepass mindestens noch 6 Monate Jahr gültig, Kinderpässe werden nicht anerkannt

Aufenthaltsdauer:

60 Tage (je. Einreise)

Verlängerung:

1 x 30 Tage

Mehrfacheinreise:

zweimalig oder dreimalig, entsprechend beantragen

Arbeitsaufnahme:

strikt verboten!



Non-Immigrant-90 Tage-Visa:

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Type O:

mit einer Thai verheiratet, Rentner, über 50 Jahre alt

Type B:

Geschäftsleute, Unternehmer, Berufstätige...

Ausstellung:

nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands

Aufenthaltsdauer:

90 Tage (je Einreise)

Verlängerung:

1 x 14 Tage

Mehrfacheinreise:

als „Multiple Entry Visa“ beantragen

Arbeitsaufnahme:

Nur in Verbindung mit einer Arbeitsgenehmigung

Das oben aufgeführte, außerhalb von Thailand ausgestellte Non-Immigrant-90 Tage-Visa kann jährlich in Thailand verlängert werden. Dann entfallen die lästigen, ständigen Visareisen ins benachbarte Ausland.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, je nach Lebenslage:
z.B. wenn der Ehegatte die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt Type O-B

Ausstellung:

nur Immigration Office Thailand



Einreise mit Non-Immigrant-Visa:

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Aufenthaltsdauer:

1 Jahr

Verlängerung:

jährlich

vorher unbedingt Re-Entry Permit beantragen, sonst verfällt Visum, Gebühren: 1900 Baht
Für Leute ab einem Alter von 50 Jahren (z.B. Rentner) Type O-A:

Ausstellung:

nur Immigration Office Thailand

Voraussetzung:

Bankguthaben in Thailand ab 800 000 Baht, bei Antragstellung schon 3 Monate auf dem Konto, es muss jederzeit verfügbar sein, also darf nicht festgelegt sein oder Einkommen von mindestens 65 000 Baht/Monat
Eine niedrigere Rente kann mit einem entsprechenden Bankguthaben ausgeglichen werden. Für weitere ausländische Familienangehörigen werden keine separate finanzielle Anforderungen gestellt. So braucht z.B. ein Ausländerehepaar gemeinsam nur ein Konto mit 800 000 Baht bzw. nur ein Einkommen von 65 000 Baht/Monat nachzuweisen. (für Antragsteller früherer Jahre bleibt alles unverändert)

Aufenthaltsdauer:

1 Jahr

Verlängerung:

jährlich

Ausreise aus Thailand:

vorher unbedingt Re-Entry Permit beantragen, sonst verfällt Visum, Gebühren: 1900 Baht
Für Geschäftsleute, Unternehmer, Berufstätige...

Type B:

Non-Immigrant Visa “B” - (business and work)
Tree-Year Non-Immigrant Visa “B” (Business only)

Dieses Visum erlaubt dem Ausländer für geschäftliche Zwecke, Thailand innerhalb von 3 Jahren beliebig oft, für jeweils max. 90 Tage zu besuchen. Eine Arbeitsaufnahme ist untersagt.
Thai Longstay Managment

Förderprogramm um wohlhabende Pensionäre für einen längeren Aufenthalt in Thailand zu begeistern. Von der Hilfestellung bei der Einreise und der Visabeantragung, bis zu diversen Vergünstigungen in vielen Geschäften, Urlaubsdomizielen und Gesundheitseinrichtungen reichen die Privilegien dieses Programmes.
Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

Ausstellung:

nur bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Bangkok.
Bangkok, Soi Suan Plu, Sathorn District, Bangkok 10120
Sektion 1, Sub Division 1, Immigration Division 1
Zimmer 301, Tel. (02) 2373117 oder 2873101

Jährlich wird neu ein Abgabezeitpunkt für die Beantragung festgelegt.

Voraussetzung:

Nach 3 erteilten Jahresvisa kann ein Residence Permit beantragt werden.

Aufenthaltsdauer:

dauerhaft

Ausreise aus Thailand:

"Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Dauer-Visum)

Gebühren:

1) 7600 Baht für Beantragung (wird bei Ablehnung nicht erstattet)
2) nach positivem Bescheid: 191 400 Baht bzw. 95 700 Baht wenn mit Thai verheiratet

Meldepflicht Muster
Auch Inhaber eines Jahresvisums, müssen sich alle 90 Tage auf der Immigration melden und ein Meldeformular ausfüllen. Eine Nichtbeachtung kann hohe Strafen nach sich ziehen. Ausländer, die privat bei Freunden oder Verwandten eine Unterkunft finden, sollten unbedingt daran denken, sich unverzüglich bei der Immigration anzumelden. Bei Touristen übernimmt dies das jeweilige Hotel. Wer privat übernachtet muss selber für die Meldung beim Immigration Office sorgen.

Re-Entry Permit Muster
Besitzer eines Jahresvisa müssen vor einer Ausreise ein “Re-Entry Permit” beantragen. Ohne diese Beantragung verfällt das Jahresvisa. Gebühren: 1000 Baht, Mehrfacheinreise 3800 Baht

Wichtiger Hinweis:

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Bei Einreise unbedingt Stempel kontrollieren
Kontrollieren Sie unbedingt direkt bei der Passkontrolle den soeben eingefügten Stempel. Zu diesem Zeitpunkt sind Fehler noch problemlos abzuändern. Wenn zum Beispiel bei einem Non-Immigrant-Visa irrtümlich nur ein 60 Tage Stempel eingesetzt wurde, ist später mit Scherereien zu rechnen.

Overstay:

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Vermeiden Sie unbedingt die Aufenthaltsdauer Ihres Visums zu überschreiten. Ein einzelner Tag wird bei der Ausreise evtl. noch toleriert. Für jeden überschrittenen Tag wird, bei der Ausreise, eine Gebühr von 500 Baht fällig. Mitte März 2006 wurde diese Strafe von 200 auf 500 Baht erhöht. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht, der bei späteren Visaanträgen zu Problemen führen kann. Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle mit abgelaufenem Visum angetroffen werden, können Sie mit Haft und Abschiebung rechnen. Längerfristige Überschreitungen führen zu hohen Geldstrafen bzw. Haftstrafen.

Umgangsformen:

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Bei allen Behördengängen sind korrekte Kleidung und ein freundlicher Umgangston anzuraten.

Krankheit:

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Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind die Laufzeit Ihres Visums einzuhalten, müssen Sie ein ärztliches Attest vorweisen. Bescheinigungen von staatlichen Krankenhäusern werden von der Ausländerbehörde anerkannt. Bei Privatkliniken wird gegebenenfalls eine Bestätigung durch eine staatliche Klinik gefordert.

Interessante Links:

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Pattaya Immigration Bureau
http://www.pattaya-immigration.org/index.php?lang=EN
Formulare Download: http://www.pattaya-immigration.org/download.php?lang=EN

Ministry of Foreign Affairs, Kingdom of Thailand:
http://www.mfa.go.th/web/12.php(englisch)
Questions & Answers on Thai Visa http://www.mfa.go.th/web/2482.php?id=2649

Königlich Thailändische Botschaft in Berlin:
http://www.thaiembassy.de/VisaD.htm(deutsch)

Alle Angaben ohne Gewähr!

Copyright © Volkmar Schöne