Schengen-Visa
Mit einem Schengen-Visum können Sie außer nach Deutschland auch in folgende Staaten reisen:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Ein Visum kann für eine oder mehrere Einreisen beantragt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer kann jedoch nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr betragen, gerechnet vom Datum der ersten Einreise.

Ihren Antrag müssen Sie bei der deutschen Botschaft stellen, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Wenn es nachweislich kein Hauptreiseziel in einen Schengen-Staat gibt, ist die Botschaft des Schengen-Staates zuständig, in den Sie zuerst einreisen.

Folgende Unterlagen müssen immer vorgelegt werden:
  • Ein Antrag. Sie müssen jede Frage vollständig und inhaltlich korrekt beantworten, da Ihr Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.
  • zwei Passfotos- 5 x 3 cm, heller Hintergrund,Gültiger Reisepass oder anerkanntes Reisedokument. Der Pass muss mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
  • Finanzierungsnachweis:
    eine förmliche Verpflichtungserklärung Ihres Einladers gem. § 66 Abs. 2 ff AufenthG für Besuchsreisen, oder eine Einladung Ihrer Geschäftspartner in Deutschland für Geschäftsreisen oder Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können.
  • Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten. Es muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt werden!
  • Nachweis über die Unterkunft (Hotelreservierung oder Einladungsschreiben)
  • Nachweis über ausreichende Kranken-/ Unfallversicherung (mind. 30.000 Euro oder 1.500.000 Baht) für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Schengengeltungsbereich.
  • 1 Kopie aller vorgelegten Unterlagen (vom Reisepass: Kopie der Doppelseite mit dem Passfoto)

Hinweise:
Gebühren sind in Thai Baht zu entrichten und betragen z.Zt. 60 Euro = ca. 2.900 Baht.
Kinder unter 6 Jahren sowie Ehegatten von EU-Staatsangehörigen erhalten das Visum kostenfrei.
Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist.
Die Botschaft weist darauf hin, dass ggfs. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Daher sind Unterlagen des Antragstellers über (sofern zutreffend) seinen Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung sowie Ehe und/oder Kinder erforderlich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.

Visaantragsformulare liegen kostenlos für Sie in der Botschaft bereit, bzw. können unter der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok heruntergeladen werden.

Links:

Deutsche Botschaft Bangkok

Visaantragsformulare liegen für Sie auch kostenlos in der Botschaft bereit. Die Bearbeitungsdauer für Inhaber thailändischer Reisepässe beträgt etwa 2 – 3 Tage. Antragsteller anderer Staaten müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Die Botschaft bittet um Verständnis, dass die Antragsstellung persönlich erfolgen muss. Dazu muss ein Termin über das Call-Center - Telefon 1900 222 343 – (nur aus Thailand) vereinbart werden. So können Sie sich unnötige Wartezeiten ersparen.

Einige thailändische Dokumente müsen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Das ist natürlich in Thailand wesentlich preiswerter als in Deutschland, in Östereich oder in der Schweiz. Ich habe selbst viele thailändische Dokumenten in Bangkok übersetzen lassen. Dafür habe ich das Übersetzungsbüro von Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt aufgesucht. Ihr Büro liegt in der unmittelbarer Nähe der Deutschen Botschaft, in der 12. Etage des YWCA Building. Ein Parkhaus gibt es ebenfalls im Center.

Weitere Informationen unter

http://www.thailaendisch.de/blog/

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